Regeln für den Winterspielbetrieb (gültig von November 2025 bis voraussichtlich Ende März 2026)

Regeln für den Winterspielbetrieb (gültig von November 2025 bis voraussichtlich Ende März 2026):

 

Grüns: Wir versuchen, je nach Wetterlage, das Bespielen unserer feinen Sommergrüns zu erlauben. Die Fahnenpositionen werden ggf. in den Randbereichen liegen. Der übrige Bereich der Grüns sollte soweit wie möglich umgangen werden. Trolleys oder Carts sind mindestens 10 m vor dem Grün abzustellen. • Grundsätzlich gilt: Ein Sommergrün ohne Fahne darf auf keinen Fall angespielt werden. Die Grüns sind ohne die Positionierung eines Flaggenstockes gesperrt und nicht zu betreten! Für diesen Fall  ist unabhängig von der Wetterlage nur das Wintergrün anzuspielen. Bei Raureif und Bodenfrost muss generell auf Wintergrüns gespielt werden. Das gilt solange, bis die Sommergrüns vollständig abgetaut sind und der Boden frostfrei ist.

Abschläge: Es darf nur dort gespielt werden, wo die Abschlagsmarkierungen gesetzt sind. Sollten an einzelnen Bahnen Markierungen nur auf einem Abschlag gesetzt worden sein, ist dieser sowohl von den Damen als auch von den Herren zu nutzen. Dieser Abschlag kann auch außerhalb der üblichen Abschlagboxen liegen. Grundsätzlich ist der Ball beim Abschlag immer aufzuteen.

Spielbahnen: Um die Spielbahnen im Zeitraum vom 15. November bis 28. Februar zu bestmöglich zu schonen, ist zum Spielen auf dem Fairway eine im Sekretariat erhältliche kleine Matte zu verwenden, auf die der Ball zum Schlagen gelegt werden muss. Auch eigene Matten oder Teller können verwendet werden. • Alternativ besteht auch die Möglichkeit den Ball auf dem Fairway aufzuteen. • Um den Ball zu säubern und insbesondere die Spielfläche zu schonen, ist das Besserlegen im Winter auf den kurzgemähten Flächen, im Rough und Semirough grundsätzlich möglich. • Auch im Winter sind Divots unbedingt zurückzulegen und Pitchmarken (auf den Grüns) zu entfernen!

Trolleys: Trolleys sind bis auf weiteres erlaubt. Je nach Witterung und Nässegrad kann es zu zeitweisen Regelungen zum Trolleyverbot kommen. Diese werden durch Aushang, auf der Webseite des Clubs oder per Rundmail bekanntgegeben und sind strikt zu beachten. Unabhängig dessen gilt, wer in der Lage ist sein Bag zu tragen kann, der tut das es ab dem 15. November! Grundsätzlich gilt: Bei Raureif und Bodenfrost besteht auch ohne vorherige Ankündigung ein Trolleyverbot!

Driving Range / Sperrung der Naturabschläge: Wenn Schilder auf die Sperrung der Naturabschläge hinweisen, oder keine separate Zone durch Leinenbegrenzung ausgewiesen ist, sind ausschließlich unsere Abschlagmatten zu nutzen.

ACHTUNG! Insbesondere die Regelungen bei Raureif und Bodenfrost und die Nutzung der Matten bzw. das Aufteens auf dem Fairway sind bitte strikt zu beachten und führen bei Nichtbeachtung ggf. zu Platzsperren! Hinweisen der Clubleitung oder eines eingesetzten Marshall ist unbedingt Folge zu leisten!!!